Gesetze / Rennwett- und Lotteriegesetz

RennwLottG 2021

§ 31 Steuerentstehung

Die Lotteriesteuer entsteht mit der Leistung des Teilnahmeentgelts. Bei Klassenlotterien entsteht die Steuer mit Beginn der jeweiligen Klasse, wenn das Teilnahmeentgelt vor diesem Zeitpunkt geleistet wurde.

§ 30 § 32