Gesetze / Rennwett- und Lotteriegesetz
RennwLottG 2021§ 31 Steuerentstehung
Die Lotteriesteuer entsteht mit der Leistung des Teilnahmeentgelts. Bei Klassenlotterien entsteht die Steuer mit Beginn der jeweiligen Klasse, wenn das Teilnahmeentgelt vor diesem Zeitpunkt geleistet wurde.